Zusammensetzung des Energiepreises

Zusammensetzung
des Energiepreises

Erfahren Sie, wie sich der Strompreis zusammensetzt: Energie, Netzentgelte und Steuern. Unterschiede für Haushalte, Gewerbe und Industrie erklärt.

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Zusammensetzung des Strompreises

Der Endkundenpreis für Strom setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: den Erzeugungs- und Vertriebskosten , den Netzentgelten sowie den staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen[*]. Für Haushaltskunden in Deutschland entfallen aktuell rund 40 % des Strompreises auf Beschaffung und Vertrieb, etwa 28 % auf Netzentgelte und gut 32 % auf Steuern und Abgaben[*]. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von ca. 39,7 ct/kWh brutto im Jahr 2025 entsprechen dem etwa 16 ct/kWh für Energie (Erzeugung/Beschaffung und Vertrieb), 11 ct/kWh für Netzentgelte und Messstellenbetrieb sowie 12,7 ct/kWh für Steuern und Umlagen[*].

Feste und variable Kosten

Die fixen Preisbestandteile sind überwiegend reguliert. Dazu zählen die Netzentgelte, die für Nutzung und Ausbau der Stromnetze anfallen, sowie verschiedene gesetzliche Umlagen und Steuern (Details dazu weiter unten). Diese Fixkosten machen zusammen oft mehr als die Hälfte des Strompreises aus[*]. Demgegenüber steht der variable Anteil für Energiebeschaffung und Vertrieb, der im Wettbewerb am Strommarkt entsteht und z.B. von Börsenpreisen und Vertriebsmargen geprägt ist[*]. Steigt der Börsenstrompreis, erhöht sich dieser variable Anteil entsprechend, während die fixen Bestandteile relativ konstant bleiben (bzw. nur durch Regulierung geändert werden können).

Privatkunden, Gewerbekunden, Industrie

Während sich die grundsätzlichen Preisbestandteile bei allen Kundengruppen ähneln, gibt es deutliche Unterschiede in der Höhe der Anteile.

Haushaltskunden zahlen auf den Strompreis die volle Umsatzsteuer (19 %) und alle Umlagen und Steuern, sodass der Abgabenanteil hoch ist.

Gewerbekunden (kleinere und mittlere Unternehmen) zahlen im Prinzip die gleichen Bestandteile; sie können zwar die Vorsteuer abziehen, aber Netto bleiben ebenfalls alle Netzentgelte und Umlagen relevant.

Industriekunden – insbesondere energieintensive Großverbraucher – profitieren hingegen von diversen Ausnahmeregelungen bei Umlagen und Netzentgelten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern[*].

So lag 2025 der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis für Privathaushalte bei rund 12,7 ct/kWh, während vergleichbare Industriekunden im Schnitt nur etwa 2,2 ct/kWh an Abgaben pro kWh tragen mussten[*]. Der Gesamtstrompreis für kleine bis mittlere Industriebetriebe betrug 2024 im Mittel etwa 17 ct/kWh (netto, inkl. Stromsteuer) gegenüber rund 35–40 ct/kWh brutto für Haushalte[*]. Diese Differenz kommt vor allem dadurch zustande, dass viele staatliche Umlagen für Großabnehmer reduziert oder erlassen werden und dass Großkunden oft direkt auf höheren Netzebenen angeschlossen sind und daher geringere Netzentgelte zahlen. Beispielsweise sind energieintensive Unternehmen ab einem bestimmten Verbrauch von einigen GWh pro Jahr weitgehend von der früheren EEG-Umlage befreit gewesen und zahlen eine reduzierte Stromsteuer sowie teils keine Konzessionsabgaben. Insgesamt tragen Privat- und Gewerbekunden also eine deutlich höhere Abgabenlast im Strompreis als große Industriekunden, die durch Entlastungen begünstigt werden.

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