Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version 26.6.2025
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die Stromify GmbH (nachfolgend „Stromify“) bietet Dienstleistungen zur digitalen Optimierung von Strom- und Gasverträgen für private und gewerbliche Kunden an. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung, Abwicklung und Verwaltung von Strom- und Gaslieferverträgen mit externen Stromanbietern, um Kosten zu senken und Tarife kontinuierlich zu verbessern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die vom Auftraggeber gewählten Energiearten (Gas oder Strom) und die vom Auftraggeber benannten Verbrauchsstellen (Marktlokationen)
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Stromify und ihren Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
2. Zustandekommen des Auftrags
Mit Unterzeichnung und Übermittlung des Beauftragungs-Formulars gibt der Kunde einen verbindlichen Auftrag ab. Der Vertrag kommt durch eine Annahmeerklärung seitens Stromify oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.
3. Leistungen der Stromify GmbH
Stromify unterstützt bei der erforderlichen Dateneingabe, analysiert bestehende Strom- und Gasverträge des Kunden und führt eine erste Einsparindikation für einen zukünftigen Lieferzeitpunkt für den Kunden durch. Im Namen des Kunden führt Stromify Angebotsanfragen bei Energieversorgern durch, vergleicht die Angebote und bittet nach Bestätigung des Kunden in einem finalen Schritt um ein bindendes Angebot, das im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen wird, sollte das bindende Angebot keine preisliche Abweichung zum vom Kunden bestätigten Angebot haben.
Im Auftrag des Kunden übernimmt Stromify die Kündigung der Strom- und Gaslieferverträge inkl. weiterer Verträge im Zusammenhang mit der Lieferung von Strom und Gas und bestätigt nach Absprache mit dem Kunden neue Strom- und Gaslieferverträge. In Folgeperioden führt Stromify regelmäßig Szenarien für Laufzeitverlängerungen bzw. zukünftige Vertragswechsel zu weiteren Versorgern durch, die nach Bestätigung durch den Kunden auch frühzeitig umgesetzt werden können. Reagiert der Kunde in Folgeperioden nicht auf Vorschläge von Stromify, führt Stromify zur Sicherung des Kunden eine Vertragsverlängerung bzw. einen Vertragswechsel im Auftrag und auf Rechnung des Kunden durch, wenn die Konditionen für den Energiepreis dem bisherigen Vertrag entsprechen. Sind neue Vertragskonditionen schlechter als bisherige und der Kunde reagiert auf die Vorschläge von Stromify nicht, läuft der Kunde in ein Vertragsende ohne Folge-Lieferverträge. Sonderregelungen können zwischen Stromify und dem Kunden getroffen werden.
Von Stromify empfohlen wird immer das Angebot, dass den attraktivsten Preis bestehend aus spezifischen Präferenzen des Kunden hat (z.B. präferierte Laufzeit und Grün-Qualität). Dabei werden bei Kunden mit mehreren Marktlokationen (z.B. aufgrund mehrerer Standorte) die gesamthafte Bewertung aller Marktlokationen als Grundlage genommen und keine ausschließliche Betrachtung einzelner Standorte.
Die rechtzeitige und fristgerechte Einreichung von Angeboten liegt in der alleinigen Verantwortung der angefragten Energieversorger. Dabei sind die von stromify vorgegebenen Angebotskriterien zwingend einzuhalten.
Die Erbringung weiterer, in dieser Ziff. 3 nicht genannter Leistungen können die Parteien gesondert in Textform gegen zusätzliche Vergütung vereinbaren.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Stromify hilft Kunden dabei alle für einen neuen Energieliefervertrag erforderlichen Informationen zu sammeln und strukturiert an Stromify zu übermitteln. Der Kunde ist schlussendlich dafür verantwortlich alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Änderungen, insbesondere bei Verbrauch, Adress- oder Bankdaten, sind Stromify unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde erteilt Stromify die erforderlichen Vollmachten zur Durchführung der beauftragten Leistungen. Diese Vollmachten gelten für die Dauer der Vereinbarung und können durch Kündigung der Vereinbarung widerrufen werden. Bestehende Verträge mit Energieversorgern sind von der gekündigten Vereinbarung nicht tangiert.
Im Namen des Kunden werden Vereinbarungen mit Energieversorgern bis maximal 5 Jahre im Voraus getroffen, nach individueller Bestätigung durch den Kunden.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigung zwischen Kunde und Stromify hat keinen Einfluss auf bestehende Vertragsverhältnisse mit Energieversorgern.
6. Vergütung
Stromify erhält für die Vermittlung eines neuen Stromtarifs eine einmalige erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 10% der prognostizierten jährlichen Einsparung auf den reinen Energiepreis (exkl. Steuern und Abgaben) inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird nach erfolgreichem Vertragswechsel fällig und 6 Monate in der Belieferung einmalig fällig. In jeder weiteren Vertragsverlängerung wird keine weitere Vergütung für Kunden fällig.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Stromify verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften nach DSGVO. Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich sämtliche Informationen aus Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und weitere spezifische Informationen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind, als zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Diese Daten werden jeweiligen Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur dann zugänglich gemacht, wenn sie zur Ausübung der ihnen obliegenden Diensttätigkeiten erforderlich sind.
Weitere Detaillierung zu den Themen Datenschutz und Vertraulichkeit sind beschrieben auf https://stromify.m12n.dev/datenschutzerklaerung/
8. Haftung
Stromify haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Schäden durch Leistungen Dritter (z. B. Stromanbieter) übernimmt Stromify keine Haftung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Stromify GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.